Schnelltests sind mit Termin sofort möglich
Schnelltest – Stelle: Weißdornbusch 3, 51467 Bergisch Gladbach
Hier können Sie einen Termin für einen Corona Schnelltest (Bürgertest oder Selbstzahler) vereinbaren.
Einen PCR-Test können Sie hier buchen (Einen Schnelltest müssen Sie dann nicht zusätzlich buchen).
Jedermann kann sich im Rahmen des Bürgertests testen lassen, wenn ein Anspruch nach der Corona-Testverordnung in der aktuellen Fassung besteht;
+++ Bitte nicht in der Zielstraße parken, sondern in der Umgebung parken, damit Impfungen von gehunfähigen Personen im PKW möglich sind +++
Wenn Sie Corona Symptome haben, wie Husten, Fieber, Unwohlsein, Geschmacksverlust, Halsschmerzen, Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen und Müdigkeit geben Sie vor Ort Bescheid!
- Online Terminbuchung Corona Schnelltest
- Bitte einen Lichtbildausweis zum Schnelltest mitbringen
- Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz und halten Sie sich an die Abstands- und Hygieneregeln
Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben ab dem 26.11.2022:
- Personen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen: Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste oder stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Tageskliniken, Entbindungskliniken, ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung, Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern,
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch beschäftigt sind,
- Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch
- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Isolierung erforderlich ist – „Freitesten“ (positiver PoC oder PCR-Test liegt vor)
Mit der Buchung wird die Anspruchsberechtigung bestätigt und versichert. Diese ist glaubhaft zu machen.
z.B. durch die Selbstauskunft zum Nachweis zur Inanspruchnahme von Testungen nach § 4a TestV
Nicht Anspruchberechtigte können den Coronatest als Selbstzahler (9,00 EUR) buchen.
+++ Bitte nicht in der Zielstraße parken, sondern in der Umgebung parken, damit Impfungen von gehunfähigen Personen im PKW möglich sind +++