Corona PCR-Test Bergisch Gladbach / Köln

PCR-Tests (Labortest) sind mit Termin möglich
Teststelle – Stelle: Weißdornbusch 3, 51467 Bergisch Gladbach

Wenn Sie einen Corona Schnell oder PCR Test benötigen, schreiben Sie uns bitte eine e-mail oder rufen Sie uns an.

Per mail können Sie einen Termin für einen Corona PCR-Test in Bergisch Gladbach (Labortest) vereinbaren. Der PCR-Test (auch Labortest) ist der Goldstandard unter den Corona-Tests.
Mittels PCR-Test kann in einer Probe aus den Schleimhäuten der Atemwege zuverlässig nachgewiesen werden, ob Erreger vorhanden sind.

 

PCR Test / Reise PCR-Test Bergisch Gladbach

Sie können sich auch aus persönlichen Gründen testen lassen:

  • Sie kommen ohne Symptome aus dem Ausland zurück, das kein Risikogebiet ist.
  • Sie benötigen zur Einreise in ein Reiseland einen negativen COVID-19 Nachweis (PCR-Test für Reisen).
  • Ihr Arbeitgeber verlangt einen (negativen) PCR-Test.

Folgende Kosten fallen dafür als Selbstzahler an, die nach Rechnungsstellung durch Sie zu begleichen sind:
Laborkosten: – Das Labor stellt für die Durchführung des Tests ca. 68,00 EUR in Rechnung.
Praxiskosten: – Der Abstrich selbst wird nach der GOÄ ca. 30,00 EUR bis 50,00 EUR durch uns abgerechnet. Bei Bedarf zuzüglich eigenem Fahrdienst bei Express-Tests.

Die Ergebnisse stehen i.d.R. innerhalb von 24 Stunden zur Verfügung. Es kann jedoch bei starker Laborauslastung auch geringfügig länger dauern (24 bis 48 Stunden),
Der PCR Test findet in Bergisch Gladbach statt.

Wenn Sie Corona Symptome haben, wie Husten, Fieber, Unwohlsein, Geschmacksverlust, Halsschmerzen, Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen und Müdigkeit geben Sie uns vor Ort Bescheid.

  • Online Terminbuchung Corona PCR-Test / PCR Test
  • Bitte einen Lichtbildausweis zum PCR-Test mitbringen
  • Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz und halten Sie sich an die Abstands- und Hygieneregeln

+++ Bitte nicht in der Zielstraße parken, sondern in der Umgebung parken, damit Impfungen von gehunfähigen Personen im PKW möglich sind +++

+++ Ab 01.03.2023 übernimmt der Bund für sämtliche präventive Coronatests nicht mehr die Kosten. Das sieht die neue Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor.
Ab diesem Zeitpunkt gilt die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte ) für alle Testungen. Sofern bei klinischer Symptomatik eine Untersuchung auf SARS-CoV-2 erforderlich sein sollte, kann die Untersuchung im Rahmen der ärztlichen Behandlung nach der GOÄ erfolgen. +++

Einwilligung und Datenschutzerklärung für Coronatest

 

Informationen zu Ihrer Einwilligung

Sie haben eingewilligt bezüglich der bei Ihnen durchgeführten Tests bei der Praxis Dr. Rupprich in die Verarbeitung Ihrer folgenden personenbezogenen Daten:

– Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2,
– Vorliegen von SARS-CoV-2 Antikörpern,
– Vor- und Nachname, Geschlecht, Nationalität, Geburtsdatum

Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes und, falls abweichend: Anschrift des derzeitigen Aufenthaltsortes bzw. Reisezielanschrift/aktueller Aufenthaltsort der nächsten 14-Tage

– Telefonnummer (mobil), E-Mail-Adresse

Die Einwilligung erstreckt sich ausdrücklich auf die Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie sind damit einverstanden, dass wir Sie über die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten über Ihr Testergebnis informieren.
Sie sind einverstanden, dass Ihre Daten im geschützten Bereich verschlüsselt gespeichert werden und Sie mit Ihrem Login Ihr Testergebnis online abrufen können.
Sie sind damit einverstanden, dass auf der Seite Ihr Testergebnisses auch die Angaben zu Ihrer Person zu finden sind. Falls Sie Ihre Personalausweis oder Reisepassnummer angeben sind Sie damit einverstanden, dass auch diese im Testergebnis angezeigt wird.

Diese Einwilligungen sind freiwillig. Sie können die Einwilligungen ohne Angabe von Gründen verweigern, ohne dass Sie deswegen Nachteile zu befürchten hätte. Sie können Ihre Einwilligung zudem jederzeit widerrufen; in diesem Fall werden Ihre Daten unverzüglich gelöscht, und Sie werden nicht über das Testergebnis informiert.
Im Falle eines positiven Corona Testergebnisses informiert Sie das zuständige Gesundheitsamt; ein Widerruf der Einwilligung ist insoweit nicht möglich, da es sich um eine meldepflichtige Krankheit nach Infektionsschutzgesetz handelt.

Der Widerruf erstreckt sich ferner nicht auf Datenverarbeitungen, die im Rahmen der Aufgabenerfüllung der zuständigen Behörden nach einer Meldung an diese stattfinden.

 

Informationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen : Praxis Dr. med. Manuel Rupprich, Weißdornbusch 3, 51467 Bergisch Gladbach

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: ifdac Rupprich, Johannes Rupprich, Dipl.-Jur.

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Prävention und Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 gemäß Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a) i.V.m. Art. 6 Abs. 1 UAbs.1 Buchst. a) DSGVO aufgrund Ihrer Einwilligung verarbeitet.

Empfänger von personenbezogenen Daten, Anlass der Offenlegung Zuständiges Gesundheitsamt im Rahmen von Meldepflichten gemäß Art. 9 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Zudem optional bei ausdrücklicher Zustimmung die RKI Corona Warn App.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Bis zum Widerruf der Einwilligung, das Testergebnis wird nach 1 Jahr gelöscht.

Betroffenenrechte: Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO). Wenn Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e oder f DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Der Widerruf erstreckt sich nicht auf Datenverarbeitungen die im Rahmen der Aufgabenerfüllung der zuständigen Behörden stattfinden. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Datenschutzhinweise gem. Art. 13 DSGVO für die Nutzung des PoC-Antigen-Test Meldeportals