PCR-Tests (Labortest) sind mit Termin möglich
Teststelle – Stelle: Weißdornbusch 3, 51467 Bergisch Gladbach
Wenn Sie einen Corona Schnell oder PCR Test benötigen, schreiben Sie uns bitte eine e-mail oder rufen Sie uns an.
Per mail können Sie einen Termin für einen Corona PCR-Test in Bergisch Gladbach (Labortest) vereinbaren. Der PCR-Test (auch Labortest) ist der Goldstandard unter den Corona-Tests.
Mittels PCR-Test kann in einer Probe aus den Schleimhäuten der Atemwege zuverlässig nachgewiesen werden, ob Erreger vorhanden sind.
PCR Test / Reise PCR-Test Bergisch Gladbach
Sie können sich auch aus persönlichen Gründen testen lassen:
- Sie kommen ohne Symptome aus dem Ausland zurück, das kein Risikogebiet ist.
- Sie benötigen zur Einreise in ein Reiseland einen negativen COVID-19 Nachweis (PCR-Test für Reisen).
- Ihr Arbeitgeber verlangt einen (negativen) PCR-Test.
Folgende Kosten fallen dafür als Selbstzahler an, die nach Rechnungsstellung durch Sie zu begleichen sind:
– Das Labor stellt für die Durchführung des Tests ca. 68,00 EUR in Rechnung.
– Der Abstrich selbst wird nach der GOÄ durch uns abgerechnet. Bei Bedarf inkl. eigenem Fahrdienst bei Express-Tests.
Die Ergebnisse stehen i.d.R. innerhalb von 24 Stunden zur Verfügung. Es kann jedoch bei starker Laborauslastung auch geringfügig länger dauern (24 bis 48 Stunden),
Der PCR Test findet in Bergisch Gladbach statt.
Wenn Sie Corona Symptome haben, wie Husten, Fieber, Unwohlsein, Geschmacksverlust, Halsschmerzen, Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen und Müdigkeit geben Sie uns vor Ort Bescheid.
- Online Terminbuchung Corona PCR-Test / PCR Test
- Bitte einen Lichtbildausweis zum PCR-Test mitbringen
- Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz und halten Sie sich an die Abstands- und Hygieneregeln
+++ Bitte nicht in der Zielstraße parken, sondern in der Umgebung parken, damit Impfungen von gehunfähigen Personen im PKW möglich sind +++
+++ Ab 01.03.2023 übernimmt der Bund für sämtliche präventive Coronatests nicht mehr die Kosten. Das sieht die neue Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor.
Ab diesem Zeitpunkt gilt die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte ) für alle Testungen. Sofern bei klinischer Symptomatik eine Untersuchung auf SARS-CoV-2 erforderlich sein sollte, kann die Untersuchung im Rahmen der ärztlichen Behandlung nach der GOÄ erfolgen. +++